Bei Privatversicherten ist die Möglichkeit einer Bewilligung für Psychotherapie unterschiedlich geregelt. 


Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlungen, die ohne weiteren Antrag von den Krankenkassen erstattet werden, häufig 20-30 Sitzungen. 


Manche Privatkrankenkassen sehen ähnlich wie die gesetzlichen vor, dass zunächst eine Prüfung des Antrags erfolgt und dann über die beantragte Stundenzahl entschieden wird.

Die Anzahl der Therapiestunden und die Höhe der Erstattung richten sich u.a. nach der Art Ihres Versicherungsvertrages.
Einige Private Krankenversicherungen, wie auch die Beihilfe für Beamte, machen auch einen Eintrag des Therapeuten in das Artzregister zur Voraussetzung für die Kostenerstattung.


Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie, die eine Kostenübernahme für Verhaltenstherapie vorsieht. Hier muss vorab vom Psychotherapeuten ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich dann in der Regel dem Bescheid der Beihilfestelle an.

Eine Hilfe kann Ihnen diese Checkliste sein.