Ein Psychotherapeut mit Kassenzulassung, ein sogenannter Vertragsbehandler, kann mit allen gesetzlichen Kassen über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen. 

Als Patient müssen Sie lediglich Ihre Krankenkassenkarte und ggf. eine Überweisung Ihres Hausarztes mitbringen. Einmal im Quartal wird die Krankenkasse eingelesen.