Bei den gesetzlichen Krankenkassen wie auch den privaten Krankenkassen und Beihilfe ist in der Regel ein Bericht Ihrer Psychotherapeutin oder Ihres Psychotherapeuten an eine Gutachterstelle erforderlich. Hier wird überprüft, ob die Leistungspflicht der Krankenkasse gegeben ist und die vorgeschlagene Behandlung erfolgversprechend erscheint. Dieser Bericht erfolgt bei den gesetzlichen Krankenkassen anonymisiert, bei der privaten Krankenversicherung und Beihilfe kann dies nicht gewährleistet werdet. 

Daher besteht für jeden Patienten die Möglichkein, zum Schutz der eigenen Privatsphäre und sensibler Daten die psychotherapeutische Behandlung als Selbstzahler im Privat-Kostenerstattungsverfahren durchzuführen. Dabei besteht keine Berichtspflicht des Behandlers gegenüber einer Krankenkasse.

Bei ausschließlich selbstzahlenden Patientinnen und Patienten wird das Honorar vor Beginn der Behandlung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und der Berufsordnung vereinbart. Damit beträgt das Honorar pro 50 Minuten Einzelsitzung 100,55 €.